Mehr als 100'000 Unterschriften gegen den Lohn-Angriff

Ein Bündnis aus Gewerkschaften und Parteien hat der Bundeskanzlei heute mehr als 100'000 Unterschriften für ein Referendum gegen den Lohn-Angriff übergeben. Das Parlament hatte im Sommer beschlossen, dass kantonale und kommunale Mindestlöhne in Zukunft nicht mehr für alle Arbeitnehmenden gelten sollen. Dadurch würden die Kantone ihrer verfassungsgemässen Kompetenzen beraubt. Zudem würden kantonale und kommunale Volksabstimmungen ausgehebelt. Mit dem Zustandekommen des Referendums hat das Volk nun wieder das letzte Wort.
Das «Komitee gegen den Lohn-Angriff», ein Bündnis der beiden grossen gewerkschaftlichen Dachverbände SGB und Travail.Suisse, der SP und der Grünen, hat heute in Bern mehr als 100'000 Unterschriften für ein Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) übergeben.
Angriff auf Löhne und Gleichstellung
Konkret sieht der Lohn-Angriff vor, dass kantonale und kommunale Mindestlöhne nicht mehr für Arbeitnehmende in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen gelten – selbst wenn Kantone oder Gemeinden ausdrücklich das Gegenteil beschlossen haben. Das trifft vor allem Arbeitnehmende in Branchen mit tiefen Löhnen, etwa im Gastgewerbe und in der Reinigung. Aber auch Tieflohnbeschäftigte in Coiffeursalons, im Personalverleih, in Bäckereien oder Metzgereien wären betroffen. Unia-Präsidentin Vania Alleva kritisierte bei der Übergabe noch einen weiteren Effekt: «Zwei Drittel der Menschen, die von Mindestlöhnen profitieren, sind Frauen. Wer Mindestlöhne schwächt, schwächt auch die Gleichstellung.»
Respektlos gegenüber Volksentscheiden und Föderalismus
In Genf und Neuenburg hat die Stimmbevölkerung Mindestlöhne beschlossen, die für alle Beschäftigten gelten. Dasselbe gilt für die Städte Zürich und Winterthur. In Luzern hatte das Stimmvolk erst vor nicht einmal zwei Wochen den gesetzlichen Mindestlohn ohne GAV-Ausnahme bestätigt. Selbst das bürgerliche Parlament im Kanton Tessin hat einen Mindestlohn ohne GAV-Ausnahme beschlossen. «Die Mehrheit des Parlaments hat die demokratischen Entscheide in den Kantonen und Gemeinden nicht verdaut. Dieses Gesetz ist ein Putsch gegen die direkte Demokratie und missachtet, was das Bundesgericht mehrmals bestätigt hat: Mindestlöhne sind sozialpolitische Instrumente, die den Kantonen und Gemeinden zur Verfügung stehen», erklärt Jacqueline Badran, Vizepräsidentin der SP Schweiz.
Zwar soll ein Bestandsschutz gelten, sodass bereits eingeführte Mindestlöhne nicht unmittelbar gesenkt werden. Doch in Zukunft sollen diese nicht mehr an die Teuerung angepasst werden. An den übrigen Orten dürften kantonale oder kommunale Mindestlöhne für GAV-Beschäftigte niemals eingeführt werden.
Der Lohn muss zum Leben reichen
Mindestlöhne sind eine Erfolgsgeschichte. Wo sie eingeführt werden, gibt es weniger Armutslöhne – ohne dass die Arbeitslosigkeit steigt. Ausserdem stabilisieren sie das gesamte Lohngefüge. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard stellt fest: «Der Angriff auf die Mindestlöhne stellt den Grundsatz in Frage, dass Löhne zum Leben reichen müssen. Das ist vollkommen inakzeptabel.» Mit der Übergabe von mehr als 100'000 Unterschriften wurde sichergestellt, dass das Referendum zustande kommt. Damit erhält das Volk die Chance, den Lohn-Angriff zu stoppen.

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