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Genf

GAV für Subunternehmen

Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem SEV und den Genfer Verkehrsbetrieben TPG tritt am 1. Januar 2026 ein neuer GAV für alle TPG-Subunternehmen in Kraft. Wichtigste Neuerungen: eine Lohnerhöhung, die Einführung einer Lohnskala mit jährlicher Progression, eine zusätzliche Woche Ferien und 115 garantierte Ruhetage. Der SEV begrüsst dieses Ergebnis und wird die Umsetzung der neuen Arbeitsbedingungen aufmerksam begleiten.