Verhältnismässigkeit

Bei zu treffenden Massnahmen muss zwingend die Verhältnismässigkeit beachtet werden. Darauf muss das Rechtsschutzteam immer wieder hinweisen.

Der Buchstabe des Gesetzes ist keine unumstössliche Grösse. Es gilt, das Augenmass und die Verhältnismässigkeit über die eigenen Gefühle zu stellen. Bei zu treffenden Massnahmen muss zwingend die Verhältnismässigkeit beachtet werden. Darauf muss das Rechtsschutzteam immer wieder hinweisen.

«So steht es geschrieben und so soll es sein. Egal unter welchen Umständen, egal wer es getan hat und egal warum.» Der neue Trend in der Gesetzgebung und der Gesetzanwendung rüttelt nicht nur an den Grundwerten unserer Demokratie. Er hält auch in der täglichen Arbeit Einzug. Das Augenmass und der gesunde Menschenverstand – oder eben die Verhältnismässigkeit – scheinen zum Auslaufmodell zu verkommen.

Unsere tägliche Arbeit und unser tägliches Handeln ist bewusst und unbewusst dem Verhältnismässigkeitsprinzip unterworfen. Wir erwarten, dass unser Tun und Lassen unter diesem Gesichtspunkt bewertet wird. Passiert ein Missgeschick, dann soll dies eben gerade nicht automatisch zu einer drakonischen Strafe führen, sondern in all seinen Facetten beleuchtet und nach dem Mass der persönlichen Verantwortung bewertet werden.

Verhältnismässig heisst angemessen

Die Verhältnismässigkeit definiert sich als Angemessenheit eines Verhältnisses: Eine Verwaltung oder eine Behörde darf unter mehreren möglichen und zur Erreichung eines rechtmässigen Zieles geeigneten Massnahmen nur die Massnahme wählen, die den Betroffenen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt, und dass der von einer rechtmässigen Massnahme zu erwartende Schaden nicht in einem Missverhältnis zum angestrebten, rechtmässigen Erfolg sein darf (das mildest mögliche Mittel). Tönt dies doch sehr theoretisch, ist es eigentlich ganz einfach: das rechte Augenmass ist gefordert.

Persönliche Befindlichkeit ausblenden

Die Verhältnismässigkeit in der Rechtsanwendung ist ein einforderbares Recht. Sachverhalte im Arbeitsleben werden oft aus der Wahrnehmung der vorgesetzten Person interpretiert mit all ihren Emotionen gegenüber der betroffenen Person. Es kann nun aber nicht sein, dass die arbeitsrechtliche Massnahme gar nichts mehr mit der Sachlage zu tun hat, sondern vielmehr nur noch auf die Beziehung Vorgesetzte/Mitarbeitende beruht oder von andern sachfremden Aspekten geleitet wird.

Wenn zwei das Gleiche tun – soll es das Gleiche bleiben

Ein Beispiel aus der Praxis soll dies verdeutlichen: Zwei Mitarbeiter der Logistikzentrale krachen mit ihren Staplern in einen im Wege stehenden Metallbehälter. Es entsteht an Ware und Stapler ein Sachschaden. Mitarbeiter A ist ein guter Mitarbeiter, der aber immer mal wieder offen seine Meinung zum Betriebsklima äussert. Aufgrund dieses Vorfalls bekommt er die Kündigung. Mitarbeiter B macht seine Arbeit und schaut, dass er sich gut stellt mit allen. Er bekommt für diesen Vorfall eine Abmahnung. Gemäss dem Grundsatz «Angemessenheit der Verhältnisse» hätte nun einzig die Handlung, also das Fahrens des Staplers und der Zusammenstoss sowie die Bedingungen zu diesem Zeitpunkt (Beleuchtung, Arbeitsbelastung, Müdigkeit usw.) gewertet werden dürfen. Mitarbeiter A kann die Kündigung nun auf die Verhältnismässigkeit überprüfen lassen.

Der Mensch steht im Zentrum

Für uns vom Rechtsschutzteam ist die Verhältnismässigkeit eine liebe und ständige Begleiterin. Sie ist das erste, was wir prüfen. Sie ist aber auch eine Diva und oft schwer fass- und erklärbar. Doch es muss immer der Mensch und seine Verantwortung im Zentrum stehen. Trotzdem wollen und können wir sie auf keinen Fall missen und halten sie zu unser aller Vorteil hoch.

Rechtsschutzteam SEV

Kommentare

  • Dirk

    Dirk 28/11/2019 06:44:04

    Die Verhältnissmässigkeit wir von Polizisten nicht eingeschätzt.
    Wo bleibt die Verhältnissmässigkeit, wenn jemand auds dem Kanton Bern , in den Kanton Aargau reisen MUSS, wegen einer Beschuldigten Vernehmung, es ist eine Zugfahrt von 2,5 stunden und 47 chf kosten für eine Strecke, und dazu noch ein 8 Monate altes schwer krankes Kind betreut.
    Wo ist hier die Verhältnismässigkeit? Jeder Polizist hat seine eigenen Gesetze.