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Recht auf Information und Anhörung
Der Arbeitgeber hat in den Arbeitsverhältnissen eine zentrale Pflicht gegenüber dem Personal: Er muss die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zumindest zu Fragen des Gesundheitsschutzes, der Organisation der Arbeitszeit, der Ausgestaltung der Dienstpläne sowie der Bestimmungen zur Nachtarbeit konsultieren. Wo ein GAV oder ein Personalreglement bestehen, kann das Recht auf Information und Mitwirkung deutlich erweitert sein.
Zum einen schreibt Artikel 48 des Arbeitsgesetzes vor, dass das Personal Anrecht auf Information und Mitsprache in den Bereichen Gesundheitsschutz, Organisation der Arbeitszeit, Gestaltung der Dienstpläne und Massnahmen zur Nachtarbeit hat. Zum andern gibt das Mitwirkungsgesetz in Artikel 10 der Vertretung des Personals Mitwirkungsrechte in verschiedenen Bereichen. Darüber hinaus können in Gesamtarbeitsverträgen und Personalreglementen weitergehende Mitwirkungsrechte festgelegt werden, die dem Personal noch mehr Einfluss geben.
Das Recht, informiert und angehört zu werden, ist ein Recht, das einer Massnahme des Unternehmens vorausgeht. Die Mitarbeitenden müssen die Massnahme besprechen und kommentieren können. Dementsprechend muss der Arbeitgeber diese Mitwirkung durchführen, bevor die Massnahme umgesetzt wird, und wenn er den Rückmeldungen des Personals nicht folgen will, kann dieses dafür eine Begründung verlangen.
Artikel 5 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz hält fest, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend und angemessen über die möglichen physischen und psychischen Risiken informieren muss, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sein können, und er muss sie über die Massnahmen zum Gesundheitsschutz in-struieren. Artikel 6 dieser Verordnung gibt dem Personal das Recht auf Anhörung bei Massnahmen zum Gesundheitsschutz, und zwar rechtzeitig, bevor Massnahmen umgesetzt werden. Das Personal kann dem Arbeitgeber Vorschläge machen; setzt er diese nicht oder nicht vollständig um, muss er seinen Entscheid begründen.
Um die Interessen des Personals wahren zu können, ist es wichtig, mit dem SEV Kontakt aufzunehmen, wenn der Arbeitgeber Änderungen in der Arbeitsorganisation plant.
Rechtsschutzteam SEV