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Vergabe von Buslinien im Kanton Bern

Bus-GAV sichert Arbeitsstellen

In mehreren Regionen des Kantons Bern werden in einem Jahr neue Betreiber die Busnetze führen, doch bleiben zahlreiche Linien auch beim jetzigen Unternehmen. Die Gewerkschaft SEV verfolgt die Entwicklung interessiert und wird die Umstellungen kritisch begleiten. Dank dem kantonalen Bus-Gesamtarbeitsvertrag sind die Stellen der Beschäftigten ohnehin vorerst gesichert.

Dank dem Gesamtarbeitsvertrag für die Bus- und Nahverkehrsbetriebe im Kanton Bern kann an vielen Orten der bisherige Betreiber die Buslinien weiterführen; wo es zum Wechsel kommt, garantiert der GAV, dass dieser in geordneten Bahnen erfolgen wird. Der GAV verpflichtet nämlich die Gewinner einer Ausschreibung, das bisherige Personal zu übernehmen. Während drei Jahren müssen sie eine Kündigung begründen und allenfalls eine Entschädigung bezahlen.

«Der SEV steht grundsätzlich der Ausschreibung von bestehenden Linien skeptisch gegenüber», erläutert SEV-Vizepräsident Giorgio Tuti. Er stellt fest , dass vielenorts der bisherige Betreiber die Linien oder Netze verliert und danach eher grössere Unternehmen zum Zug kommen. Diese können aufgrund der Grösse häufig die Fahrzeug- und Verwaltungskosten besser aufteilen und das Personal vielseitiger einsetzten. Meist führen die Wechsel zu Einsparungen beim Personal. «Dank dem GAV im Kanton Bern sind Einsparungen über die Löhne nicht möglich, und tatsächlich kommen nun bisherige Betreiber wiederum zum Zug», stellt Tuti zufrieden fest. Damit wird allerdings die Ausschreibungspraxis grundsätzlich in Frage gestellt, zumal das Verfahren für alle mit grossen Kosten verbunden ist. Der SEV erachtet eine Ausschreibung nur dann als sinnvoll, wenn der aktuelle Betreiber offensichtliche Mängel im Betrieb oder bei der Angebotsqualität aufweist, sowie allenfalls bei der Inbetriebnahme neuer Linien.

Im Kanton Bern kommt es nun zu einzelnen Wechseln. Dort wird der SEV den künftigen Betrieb aufmerksam verfolgen. Speziell wird er die Auswirkungen auf das Personal genaustens im Auge behalten. «Es darf nicht dazu kommen, dass die Wechsel zu Unterbeständen beim Personal und unzulässigen Arbeitsbedingungen führen», betont SEV-Sekretär Hans Bieri. Unverständliche Rationalisierungsmassnahmen werde der SEV vehement bekämpfen. Die Gewerkschaft sagt allen ihren Mitgliedern Rechtsschutz zu, falls sie von Massnahmen betroffen sind.