SEV an der Kommissions-Anhörung zur Revision der öV-Erlasse
SEV bekämpft Gewinnausschüttung im öV
Die Gewerkschaft SEV hat vor der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ihre Meinung zur Revision der öV-Erlasse dargelegt. Der SEV war neben anderen Organisationen zur Anhörung eingeladen. Er fordert einen verstärkten Arbeitnehmerschutz, den Verzicht auf die Gewinnausschüttung, eine klare Regelung für eine Bahnpolizei, faire Regeln betreffend Kontrollen des Personals im sicherheitsrelevanten Bereich und eine zügige Lösung für die finanzielle Gesundung der Pensionskassen des öV-Personals.
Die Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr hat auch starke Auswirkungen auf die Beschäftigten im öffentlichen Verkehr (öV). Der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) verfolgt deshalb dieses Geschäft und die gesamte Bahnreform 2 sehr genau und hat seine Positionen festgelegt. Diese Positionen konnte gestern Verbandspräsident und Ständerat Pierre-Alain Gentil in der Verkehrskommission des Nationalrates im Rahmen einer breiten Anhörung darlegen.
Arbeitnehmerschutz verankern
Der SEV setzt sich dafür ein, dass im zunehmend intensiveren Wettbewerbsumfeld die Anliegen des Personals ernst genommen werden. Der Wettbewerb darf nicht auf Kosten des Personals geführt werden, Lohndumping muss mit klaren Regeln bekämpft werden. Der SEV fordert, dass jede Transportunternehmung im öffentlichen Verkehr einen Gesamtarbeitsvertrag mit den Sozialpartnern abschliessen und damit die branchenüblichen Bedingungen einhalten muss. Wer eine Netzzugangsbewilligung oder eine öV-Konzession erlangen will, muss einen GAV abschliessen (analog zur SBB gemäss Bundespersonal- bzw. SBB-Gesetz).
Gewinnausschüttung ist verfehlt
Die schweizerischen Transportunternehmen dürfen heute keine Gewinne ausschütten. Der SEV fordert, diese Regelung beizubehalten. Die Ertragsüberschüsse der öV-Unternehmen sind keine echten Gewinne, da diese massgeblich vom Staat finanziert werden. Falls Gewinnausschüttungen möglich werden, wie es der Bundesrat vorschlägt, befürchtet der SEV, dass damit (meist ausländische) Grosskonzerne in der Schweiz im grossen Stil im öV investieren und Arbeitsplätze dem Gewinn geopfert würden. Heute werden die Gewinne der öV-Unternehmen meist in zusätzliche Leistungen reinvestiert und landen nicht in den Taschen allfälliger Aktionäre.
Bahnpolizei ist keine Privatsache
Der SEV begrüsst die weitere Umsetzung der Motion Jutzet, die dafür gesorgt hat, dass Angriffe und Tätlichkeiten gegen das öV-Personal als Offizialdelikte gelten. Die Ergänzungen im Strafgesetzbuch sind wichtig. Im weiteren fordert der SEV, dass die Aufbewahrungszeit bei Videoüberwachungen gegenüber dem Vorschlag verkürzt wird (der Bundesrat schlägt 100 Tage vor). Die im SEV organisierten Bahnpolizeibeamten sind durch die Vorlage stark verunsichert. Es braucht deshalb dringend eine Regelung, welche die heutige Organisation der Bahnpolizei auf eine moderne rechtliche Grundlage stellt. Der SEV will aber verhindern, dass jede Transportunternehmung eine eigene Transportpolizei gründen kann. Er fordert, dass es eine Transportpolizei für alle Transportunternehmen in der Schweiz gibt – diese muss in der Kontrolle der öffentlichen Hand oder der Transportunternehmen sein. Eine generelle Auslagerung von Bahnpolizeidiensten an Private lehnt der SEV klar ab (anders ist es bei den Objektschutzaufgaben).
Vernünftige Kontrollen bei Drogen- und Alkoholmissbrauch
ÖV-Mitarbeitende mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten sollen neu bei Verdachtsmomenten einer Atemalkoholprobe unterzogen werden können. Bei Anzeichen von Dienstunfähigkeit sollen auch weitere Voruntersuchungen auf Drogen möglich werden. Der SEV wehrt sich nicht gegen diese Bestimmung. Das öV-Personal ist sich seiner grossen Verantwortung im Bereich der Sicherheit seit je her bewusst. Der SEV fordert aber, dass die Bestimmungen für das öV-Personal nicht strenger festgelegt werden, als dies im Strassenbereich üblich ist. Zum Beispiel darf die Alkoholpromillegrenze im öV nur auf null Promille festgelegt werden, wenn diese auch im gewerblichen Strassenverkehr auf null Promille gesenkt wird.
Pensionskassen brauchen Bundeshilfe
Der SEV hat die Gelegenheit wahrgenommen, bei den Nationalrätinnen und Nationalräten auf die Probleme der Pensionskassen ASCOOP und SBB hinzuweisen. ASCOOP ist die Pensionskasse vieler KTU. In den neunziger Jahren war das Bundesamt für Verkehr verantwortlich für die Aufsicht über die KTU-Pensionskassen. Der Bund muss dieser Pensionskasse helfen. Ebenso dringend auf eine Bundesunterstützung ist die SBB-Pensionskasse angewiesen. Der Bund hat Ende der neunziger Jahre die SBB PK nur unzureichend ausfinanziert. Die Anstrengungen der aktiv Versicherten und der Unternehmen reichen nicht aus, diese aus eigener Kraft zu sanieren. Der SEV wird die parlamentarische Beratung eng verfolgen und auch mit konkreten Anträgen versuchen, die Interessen des Personals zu wahren. Ohne den tagtäglichen grossen Einsatz des öV-Personals rund um die Uhr wäre der Erfolg des öV in der Schweiz nicht zu erreichen.