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Alibi-Konsultation?

Provoziert Swiss den Aufstand?

Die Hiobsbotschaft des neuen Swiss-CEO vom 6. Mai, 780 Mitarbeitende zu entlassen, schlug beim Personal wie eine Bombe ein. Entsprechend turbulent waren die vergangenen Tage.

Wir von der Swiss-Bodenpersonal-Gewerkschaft SEV-GATA führten mit verunsicherten Mitgliedern, Vertrauens- und Vorstandsleuten regen Austausch, neben dem Schriften- und Sitzungsmarathon für das Konsultationsverfahren zur Massenentlassung.

Der Hammerschlag aus dem Management-Board kam trotz aller grossen Anstrengungen der Gewerkschaften für das Unternehmen und für den Erhalt der Arbeitsplätze bis zur Normalisierung des Flugbetriebs, die mit den aktuellen Öffnungsentscheiden des Bundesrats immer absehbarer wird. Wir setzten uns letztes Jahr mit unserer ganzen politischen und sozialen Kraft für das Hilfspaket von Bundesgarantien von rund 1,3 Mia. Franken ein. Ebenso für die Kurzarbeitsentschädigung und deren Verlängerung über den September 2021 hinaus, die der Bundesrat am 12. Mai effektiv beschlossen hat. SEV-GATA führte langwierige Verhandlungen mit der Swiss über einen Krisen-GAV, den unsere Mitgliedschaft Ende Februar 2021 in einer digitalen Abstimmung annahm. Und wir engagieren uns in der Allianz «Back in the Air» für einen digitalen, international abgestimmten Nachweis «corona-clean».

SEV-GATA fordert echte, rechtskonforme Konsultation

Das Schweizer Recht sieht im Fall von Massenentlassungen vor, dass die Gewerkschaften Vorschläge erarbeiten können, «mit denen Kündigungen vermieden, deren Zahl beschränkt sowie deren Folgen gemildert werden». Mit der Anordnung einer Konsultationsfrist von wenigen Tagen, der verzögerten Antwort oder Nichtantwort auf Grundlagenfragen und der Verweigerung einer realistischen Frist gibt die Swiss den Anschein, gar kein Interesse an qualitativ guten Vorschlägen der Gewerkschaften zu haben. Darum teilten wir der Swiss am 27. Mai folgendes mit:

a) unsere Feststellung, dass die Swiss

  • den Tatbeweis der aufrichtigen Durchführung des gesetzlichen Konsultationsverfahrens schuldig blieb;
  • erfragte, erforderliche Angaben nicht zur Verfügung stellte;
  • mit einer Fristansetzung ohne Not die qualitative Erfüllung des Verfahrens verhinderte;
  • keine Bereitschaft zeigte, in sozialpartnerschaftlichem Austausch Lösungen zu finden;
  • den Nachweis der ordentlichen Meldung an die zuständigen kantonalen Ämter uns bis jetzt vorenthielt.

b) unsere Haltung, dass mit diesem von der Swiss diktierten Vorgehen

  • die gesetzeskonforme Wahrnehmung der Konsultationsrechte nicht möglich ist;
  • die seitens Swiss zugesicherte Prüfung der Bundesratsentscheide vom 12. Mai (insb. zweite Verlängerung der Anspruchsberechtigung für Kurzarbeitsentschädigung) weder erkennbar vorgenommen noch dargelegt wurde;
  • Wert und Würdigung des per Urabstimmung von der Belegschaft mitgetragenen Ergebnisses des Krisen-GAVs in Frage gestellt werden;
  • die Massnahmen der laufenden Öffnungsentscheide des Bundesrates seit dem 6. Mai 2021 keine Berücksichtigung finden;
  • die Einhaltung des Zweckes der öffentlichen Investitionen und Opfer in Frage gestellt wird
  • tiefgreifende Einschnitte in der Firmenstruktur vorgenommen werden sollen, bevor die Früchte der facettenreichen Massnahmen und Engagements geerntet bzw. deren Auswirkungen gemessen werden können.

c) unsere Forderungen, dass die Swiss aufgrund der sich ständig verändernden Situation sämtliche Restrukturierungsmassnahmen während der zweiten Verlängerungsphase der Anspruchsberechtigung der Kurzarbeitsentschädigung sistiert; und dass sie allfällige Massnahmen auf Ende dieser zweiten Phase plant, und zwar auf der Grundlage aktualisierter Prognosen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung in den kommenden Monaten sowie unter Einhaltung korrekter, sozialpartnerschaftlicher Verfahren.

Sollte die Swiss auf ihrem Irrweg verharren, sind wir für weitere Schritte vorbereitet. Unseren Mitgliedern stehen wir mit individueller Beratung, Interessenvertretung und Rechtsschutz zur Verfügung.

SEV-GATA