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Teure Verweigerung des Gerichts

«Die ganze Wahrheit» wird in amerikanischen Krimis gesucht. Das bedeutet, dass alle Aspekte gewichtet werden.

Im April 2016 war Xavier wegen einer schwerwiegenden Verletzung der Verkehrsregeln und der Pflichten als Unfallbeteiligter zu einer langen bedingten Haftstrafe und einer hohen Busse verurteilt worden.

Gegen diese Verurteilung hatte Xavier rekurriert, doch das kantonale Gericht wies sein Begehren um Befragung eines Zeugen wie auch den Rekurs ab und bestätigte den Schuldspruch der ersten Instanz.

Hohe Strafe oder Freispruch?

Xavier, der wegen groben Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit, gefährlicher Fahrweise mit Unfallfolge sowie Fahrerflucht verurteilt worden war, rekurrierte nun beim Bundesgericht und verlangte einen Freispruch in den Anklagepunkten. Er führte in erster Linie die Veweigerung des Anspruchs auf das rechtliche Gehör sowie die Ablehnung der Zeugenbefragung an.

Ein wichtiges Verfahrensrecht

Das rechtliche Gehör ist insbesondere die Verpflichtung einer Behörde oder eines Richters/einer Richterin, seine bzw. ihre Entscheide zu begründen, damit sie verstanden werden können, denn nur so können sie auch bestritten und so die Rekursrechte wahrgenommen werden. Um dieser Anforderung nachzukommen genügt es, zumindest kurz die Gründe aufzuführen, auf denen die eigenen Überlegungen fussen. Man muss nicht auf alle Argumente der Parteien eingehen, aber zum mindesten auf die entscheidenden. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist eine Formvorschrift, deren Verletzung die Kassierung der angefochtenen Entscheidung zur Folge hat – ungeachtet der zugrundeliegenden Erfolgsaussichten.

Alle Beweise in Betracht ziehen

Im Falle eines Rekurses zieht das Gericht alle Beweise in Betracht, die während des ganzen Ablaufs erhoben wurden, wie auch der zur Behandlung des Rekurses zusätzlich nötigen Beweise. Ein Richter kann neue Beweise zurückweisen, wenn er der Meinung ist, sie seien nicht geeignet, das bereits ergangene Urteil zu ändern. Diese Ablehnung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör der Parteien nicht, ausser die Einschätzung der Vorinstanz wäre willkürlich gewesen.

Die Ablehnung müsste begründet sein

Xavier hatte vom kantonalen Gericht die Anhörung eines Zeugen gefordert, der Passagier in seinem Wagen gewesen war. Die Vorsitzende hatte diese Forderung ohne nähere Begründung abgelehnt. Deshalb konnte Xavier die Ablehnung nicht nachvollziehen. Er verstand das Urteil nicht und widersprach ihm deshalb. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Anspruch von Xavier auf rechtliches Gehör in diesem Punkt verletzt worden war.

Unterschiedliche Sichtweisen

Im übrigen hatte Xavier in seinem Rekurs auch in anderen Punkten wie der Geschwindigkeit und der Position des Unfallfahrzeugs widersprochen, die die kantonale Instanz als Tatsachen festgestellt hatte.

Überlegungen müssen aufgeführt werden

Das Bundesgericht befand, das kantonale Gericht hätte zumindest summarisch seine Überlegungen darlegen müssen und sich nicht einfach mit der Wiederholung der Elemente aus dem ersten Gerichtstermin begnügen dürfen. Das kantonale Gericht hat, indem es die gleiche Begründung übernommen hatte, auch den Anspruch auf rechtliches Gehör des Rekursführers verletzt.

Rekurs geschützt – unter «Kostenfolge»

Der Rekurs von Xavier wurde also geschützt. Das angegriffene Urteil wurde aufgehoben und der Fall an die Vorinstanz zurückgewiesen, das ihn erneut beurteilen muss. Der Anwalt des Rekursführers erhält 3000 Franken für seine Auslagen.

Rechtsschutzteam SEV