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Mobbing: Handeln statt schweigen!
Mobbing bedeutet, dass jemand am Arbeitsplatz über längere Zeit systematisch ausgegrenzt, schikaniert oder herabgewürdigt wird. Es geht also nicht um eine einmalige Auseinandersetzung, sondern um wiederholte Handlungen, die das Ziel oder die Wirkung haben, die betroffene Person zu verletzen oder aus dem Team zu drängen. Beispiele sind ständige Kritik ohne sachlichen Grund, das Zurückhalten wichtiger Informationen oder die soziale Isolation im Kollegium.
Rechtlich ist Mobbing ein Verstoss gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Nach Obligationenrecht und Arbeitsgesetz muss er die Gesundheit und Würde seiner Mitarbeitenden schützen. Wird er über Mobbing informiert, ist er verpflichtet einzugreifen – sei es durch Gespräche, Mediation oder organisatorische Massnahmen. Tut er dies nicht, kann er haftbar werden.
Ein Fall aus der Praxis macht das deutlich: Karl (Name geändert) ist seit vielen Jahren bei der SBB tätig und erhält mit einem Teamwechsel eine neue Vorgesetzte. Anfangs bringt sie Kritikpunkte sachlich vor, doch bald wird ihr Ton schärfer. In Teamsitzungen stellt sie Karl regelmässig vor allen anderen Mitarbeitenden bloss und stellt kleinere Fehler übertrieben dar. Wichtige Arbeitsinformationen erhält Karl oft verspätet, wodurch er Termine nicht einhalten kann. Manche Kolleg:innen beginnen, zu ihm auf Distanz zu gehen, weil sie nicht selbst ins Visier geraten wollen. Karl fühlt sich zunehmend verunsichert, schläft schlecht und zweifelt an seiner beruflichen Zukunft.
Erst als Karl beginnt, alle Vorfälle genau aufzuschreiben, und sich beim SEV sowie bei der Personalkommission meldet, kommt Bewegung in die Sache. Die Vorgesetzte wird in Gesprächen auf ihr Verhalten hingewiesen, und für Karl wird eine begleitete Mediation organisiert. Dadurch bessert sich die Situation spürbar.
Fazit: Mobbing ist kein persönliches Versagen, sondern ein Angriff auf die Persönlichkeit und ein klarer Verstoss gegen das Recht. Wer betroffen ist, sollte Vorfälle dokumentieren, die zuständigen Stellen informieren und sich Unterstützung holen. Niemand muss eine solche Belastung alleine tragen.
Rechtsschutzteam SEV