30 Jahre Gleichstellungsgesetz
Zwischen Ungleichheit und Lücken: eine durchwachsene Bilanz
2026 ist ein wichtiges Jahr für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Schweiz. Es stehen nämlich gleich zwei Jubiläen an: am 14. Juni sind es 45 Jahre, seit die Gleichberechtigung in der Bundesverfassung verankert wurde und vor 30 Jahren trat am 1. Juli das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) in Kraft. Leider ist trotz der vergangenen Jahrzehnte die tatsächliche Gleichstellung noch weit entfernt von ihrer Umsetzung.

Am 1. Juli 2026 jährt sich zum 30. Mal das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Gleichstellung (GlG), eines Gesetzes, das den 1981 in der Bundesverfassung verankerten Auftrag zur rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau im Berufsleben konkretisiert. Ein Gesetz, das alle Aspekte des Berufslebens regelt: Einstellung, Weiterbildung, Kündigung, Lohn und Belästigungen am Arbeitsplatz. Es soll Arbeitnehmerinnen ermöglichen, rechtlich gegen geschlechtsspezifische Diskriminierungen vorzugehen, die ihnen direkt oder indirekt durch ihren Arbeitgeber zugefügt werden. Das Gesetz hat in diesen drei Jahrzehnten jedoch seine Grenzen aufgezeigt und reicht, trotz einer Überarbeitung im Jahr 2020, nicht aus, um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Trotz einiger gesetzlicher Fortschritte ist der Alltag von Arbeitnehmerinnen nämlich nach wie vor von mehr oder weniger deutlichen Diskriminierungen geprägt.
Lohnungleichheit
Eine der stärksten Ausprägungen der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern ist das Lohngefälle, das einen konkreten und messbaren Indikator für die geschlechtsspezifische Kluft darstellt. Der im März 2025 veröffentlichte Zwischenbericht zur Überprüfung der Wirkung der Gesetzesrevision hat aufgezeigt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen mit über 100 Beschäftigten – also jene, die der Lohnanalysepflicht unterstehen – ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachgekommen sind. Dies bestätigt, dass nach wie vor Lücken im aktuellen gesetzlichen Rahmen bestehen.
Gemäss den neuesten vom SGB untersuchten Daten (2022) beträgt das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in der Schweiz immer noch 16,2 %. Trotzdem ist der Bund nicht bereit, sofort zu reagieren und das Problem zu beheben, sondern hat die abschliessende Bewertung der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes sowie die entsprechenden Vorschläge für zusätzliche Massnahmen auf das Jahr 2027 verschoben.
Leider schlagen sich die im Laufe des Arbeitslebens entstandenen geschlechtsspezifischen Ungleichheiten auch bei der Altersvorsorge nieder: Frauen haben tiefere Renten als Männer. Infolgedessen sind sie im Alter stärker von Armut betroffen und nehmen häufiger Ergänzungsleistungen in Anspruch. Auf europäischer Ebene gehört die Schweiz mit 30,8 % (BFS 2022) zu den Ländern mit der grössten geschlechtsspezifischen Rentenlücke – das ist deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 26 %.
Eine politische und gesellschaftliche Frage
Insgesamt verfügt die Schweiz zwar über die Instrumente, um mehr Gleichstellung zu erreichen, doch fehlt es noch an einer kohärenten und mutigen Strategie. Es müssten jetzt die bestehenden Gesetze durchgesetzt, die Löhne in typischen Frauenberufen angehoben, ein angemessener Mutterschutz gewährleistet und ernsthaft in öffentliche Betreuungsangebote investiert werden. Ohne einen entschlossenen Kurswechsel besteht die Gefahr, dass ein Modell fortbesteht, in dem die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt begrenzt und letztlich damit bestraft wird – mit nicht nur sozialen, sondern auch wirtschaftlichen Folgen für das ganze Land.
Die Rolle der Gewerkschaften
Den Gewerkschaften kommt in diesem Zusammenhang eine äusserst entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Forderungen zur Stärkung des Lohngleichheitsgesetzes (GlG) zu. Sie fordern beispielsweise schon seit langem von den Behörden, die Umsetzung und die Kontrollmechanismen im Bereich der Lohngleichheit zu verstärken sowie die Durchführung, Qualität und Wirksamkeit der in den Unternehmen durchgeführten Analysen zu verbessern.
Zu den Mängeln, die in den drei Jahrzehnten seit Inkrafttreten des Lohngleichheitsgesetzes zutage getreten sind, gehören auch eine nach wie vor begrenzte Kenntnis des Gesetzes und unzureichende Kontrollen seiner Anwendung. Es ist daher dringend notwendig, sowohl die Überwachung als auch die Umsetzung der Rechtsvorschriften zu systematisieren und gleichzeitig den Zugang zur gerichtlichen Überprüfung durch konkrete Massnahmen zu erleichtern. Und um die reale Gleichheit zumindest auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen, bräuchte es auch einen verstärkten Schutz gegen sexuelle Belästigungen.
Überdies sind auch jene der kantonalen Gleichstellungsgesetze zu berücksichtigen, die eine breitere Perspektive aufweisen und auch die Geschlechtsidentität und die sexuelle Orientierung umfassen. In diesem Zusammenhang muss auch die Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung auf die LGBTIQ+-Gemeinschaft geprüft werden. Auch nach 30 Jahren wird der Kampf für eine echte Gleichstellung weitergehen.
Veronica Galster
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