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Teilzeitarbeit: Folgen für die Sozialversicherungen?
Teilzeitarbeit (unter 90 Stellenprozenten) wird immer häufiger, auch in der Branche des öffentlichen Verkehrs nimmt sie zu. Wo sie einerseits oft zu einer besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben führt, bedeutet sie andererseits aber auch ein geringeres Einkommen. Dies hat erhebliche und oft unterschätzte Auswirkungen auf die Sozialleistungen.
Begrenzte Auswirkung auf die AHV-Rente (1. Säule). Die Höhe der AHV-Rente hängt zum einen von der Anzahl der Arbeitsjahre und andererseits vom durchschnittlich erzielten Einkommen dieser Arbeitsjahre ab. Somit hat Teilzeitarbeit keinen Einfluss auf die Anzahl der Beitragsjahre – und auch nicht auf die sogenannte Rentenskala –, senkt jedoch das anrechenbare durchschnittliche Jahreseinkommen. Dies führt zu einer niedrigeren Rente innerhalb der geltenden Skala.
Starke Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule). Teilzeitarbeit wirkt sich auf die Pensionskassenrente in doppelter Weise aus. Um überhaupt in der 2. Säule versichert zu sein, muss bei ein und demselben Arbeitgeber ein Mindestjahreslohn erzielt werden (derzeit 22 680 Franken). Wird diese Schwelle aufgrund der Teilzeitarbeit nicht erreicht, bedeutet dies, dass man gar nicht versichert ist. Zum anderen basiert die 2. Säule auf dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren: Die Leistungen werden direkt von den einbezahlten Beiträgen errechnet, diese wiederum sind einkommensabhängig. Bei einer Teilzeitbeschäftigung kann so während der Zeit der Erwerbstätigkeit weniger Geld angespart werden, was eine geringere PK-Rente zur Folge hat.
Invalidenversicherung(IV): unter Umständen eine ungünstigere Berechnung. Eine Teilzeitbeschäftigung kann sich auf die Berechnung der Invalidität auswirken. Je nach Situation kommt eine spezielle Methode zur Anwendung, die zu einer ungünstigeren Bewertung führen kann als bei einer Person, die Vollzeit arbeitet.
Unfallversicherung (UVG): teilweise eingeschränkter Versicherungsschutz. Wenn weniger als 8 Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber gearbeitet wird, beschränkt sich der Versicherungsschutz auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. In diesem Fall müssen Nichtberufsunfälle von der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) übernommen werden, deren Versicherungsschutz weniger vorteilhaft ist, da man sich an den Kosten der erbrachten Leistungen mit Franchise und Selbstbehalt beteiligen muss. Ausserdem werden die Lohnersatzleistungen, die von der Unfallversicherung ausgerichtet werden können (insbesondere Taggelder und Renten), auf der Grundlage des versicherten Lohns berechnet, sodass deren Betrag bei Teilzeitarbeit in der Regel geringer ausfällt.
Arbeitslosenversicherung (ALV): tiefere Taggeldentschädigungen. Die Bemessung der Höhe der von der Arbeitslosenversicherung ausgerichteten Taggelder geschieht aufgrund des versicherten Lohns. Dieser ist bei Teilzeitarbeit proportional tiefer.
Auf Elternschaft bezogene Leistungen (Mutterschafturlaub/Urlaub des anderen Elternteils, Adoptionsurlaub, Betreuungsurlaub). Anspruch auf entschädigten Mutterschafts- oder Urlaub des anderen Elternteils sowie Adoptionsurlaub sowie den Betreuungsurlaub schwerbehinderter Kinder haben Personen, die in den neun Monaten vor der Geburt oder Adoption oder Behinderung eines Kindes mindestens fünf Monate lang einer Erwerbstätigkeit – in Voll- oder Teilzeit – nachgegangen sind. Die Höhe der in der Erwerbsersatzordnung geregelten Leistung hängt immer vom Einkommen ab, daher ist er auch hier bei Teilzeitarbeit in der Regel geringer. Dies ändert auch nicht, wenn der Arbeitgeber freiwillig weitergehende Leistungen gewährt (längerer Mutterschaftsurlaub o. ä.).
Familienzulagen: Besonder-heiten bei konkurrierenden Ansprüchen. Die Höhe der Familienzulagen ist nicht einkommensabhängig. Teilzeitarbeit kann jedoch in bestimmten Situationen eine Rolle spielen, beispielsweise wenn jemand mehrere Arbeitgeber hat. In diesem Fall ist die Ausgleichskasse des Arbeitgebers für die Auszahlung der Familienzulagen zuständig, bei dem der höchste Lohn erzielt wird.
Zusammenfassend: Teilzeitarbeit bietet mehr Flexibilität, führt jedoch zu einer Einschränkung des Sozialversicherungsschutzes, die erheblich sein kann. Die Auswirkungen zeigen sich sowohl kurzfristig (Arbeitslosigkeit, Unfall) als auch langfristig (Rente). Es ist daher wichtig, dies bei der Beurteilung der konkreten, persönlichen Situation zu berücksichtigen.
Wenn du Fragen zu deiner persönlichen Situation hast, wende dich an den SEV: Wir beraten und begleiten dich gerne.
Rechtsschutzteam SEV
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