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Sozialversicherungen im 2015

Dies sind die hauptsächlichen Änderungen, die bei den drei Säulen der Altersvorsorge und bei den Krankenversicherungen auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten.

«Sackgeldjobs» sind der Beitragspflicht enthoben

Wie vom Parlament beschlossen, werden auf den 1. Januar 2015 «Sackgeldjobs» von Jugendlichen von der AHV-Beitragspflicht befreit. Konkret sollen junge Leute bis Ende ihres 25. Altersjahrs keine Beiträge entrichten müssen, wenn ihr Einkommen aus einer Tätigkeit in Privathaushalten (z. B.
als Babysitterin oder fürs Rasenmähen usw.) 750 Franken pro Jahr und Haushalt nicht übersteigt. Die beschäftigten Jugendlichen können aber verlangen, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mit der AHV abgerechnet werden.

Ergänzungsleistungen der AHV/IV

Damit Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen nicht aufgrund der Rentenerhöhung bei der AHV und der IV eine Leistungskürzung erleiden, wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs erhöht.

Berufliche Vorsorge

Die Grenzbeträge werden 2015 wie folgt angepasst:

  • Eintrittsschwelle 21 150 (alle Beträge in Franken).
  • Minimaler koordinierter Lohn 3525.
  • Koordinationsabzug 24 675.
  • Obergrenze des obligatorisch versicherten Jahreslohns 84 600.

Individuelles Sparen Säule 3a

Maximal erlaubter Steuerabzug im Rahmen der Säule 3a für Vorsorgenehmende mit Unterstellung unter eine Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule (BVG): 6768.

Krankenkassenprämien

2015 steigen die «Standardprämien» (Grundversicherung für Erwachsene, Franchise 300 Franken, inkl. Unfallversicherung) für die obligatorische Krankenversicherung um durchschnittlich 4%, was 15.70 pro Person und Monat entspricht. Je nach Kanton beträgt die Erhöhung zwischen 2,7% und 6,8%. In zehn Kantonen (AG, AI, BE, FR, GE, JU, TI, VD, VS, ZG) liegt die Erhöhung unter 4%, in fünf Kantonen (AR, NE, NW, OW, SO) liegt sie über 5%. Die Prämien für Kinder steigen im Mittel um 3,8%, jene für junge Erwachsene (zwischen 19 und 25 Jahren) um 4,4%.

Rechtsschutzteam SEV