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Buch zum Thema Mindestlohn: Was kostet ein würdevolles Leben?

Die Einführung von Mindestlöhnen auf kantonaler oder kommunaler Ebene macht im Moment schweizweit Schlagzeilen. Nun beleuchtet die Hochschule für Soziale Arbeit und Gesundheit Lausanne das Thema. Sie hat das Buch «Le prix de la dignité» (Der Preis der Würde) herausgegeben. Darin untersuchen Forscher:innen den Mindestlohn und seine Geschichte und analysieren die Folgen dessen Einführung anhand konkreter Beispiele: Die Kantone Neuenburg, Genf, Jura und Tessin sowie verschiedene Städte haben dieses Instrument eingeführt. Andere Kantone und Städte planen die Einführung. Ein Gespräch mit dem Mitherausgeber des Buches, Alessandro Pelizzari.

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Wie lautet die Definition eines gesetzlichen Mindestlohns?

Es handelt sich um eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Internationale Abkommen ebenso wie das Bundesgericht sprechen von einem Grundrecht auf einen «würdigen» Lohn, der ein «angemessenes Existenzminimum» sichern soll. Allerdings werden weder die Höhe des Mindestlohns noch die Frage, wer ihn garantieren muss – Staat, Arbeitgeber oder Sozialpartner – dabei festgelegt. Die Politik hat somit die Freiheit, die Regeln zu bestimmen und das festzulegen, was man den Preis der Würde nennen könnte.

Wir haben zwei Methoden zur Berechnung dieses Betrags identifiziert. Wird er als Instrument zur Armutsbekämpfung verstanden, orientiert er sich an den Mindestleistungen zur Deckung der Grundbedürfnisse. Liegt der Schwerpunkt auf Verteilungsgerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe, wird in der Regel ein Referenzwert von 60 % des Medianlohns herangezogen. In diesem Fall hätten etwa 10 % der Bevölkerung Anspruch auf einen Mindestlohn.

Wer ist vom Mindestlohn betroffen?

In der Schweiz sind rund drei Viertel der Betroffenen Frauen, häufig mit Migrationshintergrund und ohne anerkannte Qualifikationen. Sie verfügen über weniger Möglichkeiten, ihren Lohn auszuhandeln. Diese Arbeitnehmerinnen sind meist in gesellschaftlich wichtigen Bereichen tätig, insbesondere entlang der Lebensmittelversorgungskette – von der Landwirtschaft über Handel und Vertrieb bis hin zur Gastronomie. Viele arbeiten auch im Pflegebereich, in der Hauswirtschaft, in der Reinigung oder im Coiffeurgewerbe.

Soll der Staat oder sollen die Sozialpartner eingreifen?

Genau darum dreht sich die aktuelle Debatte. Sollte die Motion Ettlin angenommen werden und die Gewerkschaften das Referendum ergreifen, dürfte darüber demokratisch entschieden werden. Unter den Tieflohnbezüger:innen gibt es viele, deren Löhne durch Gesamtarbeitsverträge geregelt sind. Fast die Hälfte der Beschäftigten in den genannten Branchen untersteht einem GAV. Über die Zahlen hinaus geht es jedoch um eine Grundsatzfrage: Ist die Lohnfestsetzung eine private Angelegenheit, die über individuelle oder kollektive Verträge geregelt wird – wobei Gewerkschaften gerade in Tieflohnbranchen oft eine untergeordnete Rolle spielen – oder soll darüber demokratisch diskutiert werden, was ein würdiger Lohn ist?

Viele Beschäftigte sind auf Sozialleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Ändert ein Mindestlohn daran etwas?

Das hängt von seiner Höhe und von den vorgesehenen Ausnahmen ab. Wenn man davon ausgeht, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen sollten und nicht die Allgemeinheit die Unternehmen subventionieren soll, dann verringert ein Mindestlohn logischerweise die Abhängigkeit von Sozialhilfe. Er ist kein Wundermittel gegen Prekarität, aber ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Erwerbsarmut.

Gegner:innen des Mindestlohns sehen darin eine Gefahr für die Beschäftigung. Ist diese Sorge begründet?

Das behaupteten Ökonomen in den 1980er- und 1990er-Jahren auf Grundlage theoretischer, abstrakter Modelle. Die Realität hat diese Theorie inzwischen widerlegt. Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland und Grossbritannien sowie die Erfahrungen in den Schweizer Kantonen zeigen, dass es nicht zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen ist – im Gegenteil. Hier wie anderswo konnten die höheren Löhne problemlos aufgefangen werden. In Genf etwa gingen trotz Lohnerhöhungen von bis zu 1000 Franken pro Monat für bestimmte Beschäftigtengruppen keine Arbeitsplätze verloren.

Sonya Mermoud, Ausschnit aus einem Artikel in « L’Événement syndical », Nr. 10 vom 5. Juni 2026

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